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Entnahmewert PKW nach Schwacke
18.11.2008, 15:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2008 15:53 von Catja.)
Beitrag: #8
RE: Entnahmewert PKW nach Schwacke
Hier mal der Leitsatz

der BFH in seinem o.g. Urteil schrieb:Gebrauchtwagen, Schätzung des üblichen Preises anhand Marktübersichten: 1. Der Erwerb eines Gebrauchtwagens vom Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der gezahlte Kaufpreis hinter dem nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmenden Wert des Fahrzeugs zurückbleibt. Für den danach maßgeblichen üblichen Endpreis des Fahrzeugs ist nicht auf den Händlereinkaufspreis abzustellen, sondern auf den Preis, den das Fahrzeug unter Berücksichtigung der vereinbarten Nebenleistungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich erzielen würde. - 2. Wird zur Bestimmung des üblichen Endpreises eine Schätzung erforderlich, kann sich die Wertermittlung an den im Rechtsverkehr anerkannten Marktübersichten für gebrauchte PKW orientieren. Das Ergebnis dieser Schätzung ist in der Revision nur eingeschränkt überprüfbar. - Urt.; BFH 17.6.2005, VI R 84/04; SIS 05 36 36

Hmmm.
Dann muss ich mich nochmal revidieren.
Ich würde allerdings dann (wegen des letzten Satzes ium Leitsatz) zu einem Mittelwert tendieren wollen und die Differenz ggf. mit dem Betriebsprüfer diskutieren.

Beste Grüße, die Catja

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RE: Entnahmewert PKW nach Schwacke - Catja - 18.11.2008 15:52

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