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Entnahmewert PKW nach Schwacke
17.11.2008, 17:54
Beitrag: #2
RE: Entnahmewert PKW nach Schwacke
Zustimmung.

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Teilwert.

Und den ermittle ich in der Praxis, - da ja gemeinhin doch kein gesamter Betrieb verkauft wird, mittels dessen, was mir ein Händler geben würde, wenn er mir meine Kiste abkaufen würde.

Grüße, die Catja

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RE: Entnahmewert PKW nach Schwacke - Catja - 17.11.2008 17:54

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