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Haftungsvergütung Komplementär GmbH
12.11.2008, 18:49
Beitrag: #6
RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH
limo schrieb:Das die Haftungsvergütung keine Leistung im USt-lichen Sinne ist, ist für die Beurteilung der erhaltenen Leistungen doch egal.

Doch, die Komplementär-GmbH ist ohne Leistungen nicht mal Unternehmer nach § 2 UStG und nicht zum VoSt Abzug berechtigt. Das Thema hatten wir eben erst hier im Forum:
http://www.roland.someserver.de/forum/sh...hp?tid=768

Dort habe ich dann auf noch frühere Ausführungen meinerseits verwiesen:
http://roland.someserver.de/forum/showth...hp?tid=617
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RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH - showbee - 12.11.2008 18:49

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