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Haftungsvergütung Komplementär GmbH
12.11.2008, 18:07
Beitrag: #5
RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH
limo schrieb:Ein Vorsteuerauschluss kann doch nur durch § 15 II UStG greifen. Da sind aber nur steuerfreie Umsätze nicht aber nicht umsatzsteuerbare Umsätze erwähnt.

Schau Dir mal die von mir erwähnten Quellen incl. Rechtsprechungshinweisen an. Der BFH folgert den Vorsteuerausschluss nicht ursächlich aus § 15, sondern verneint die Unternehmereigenschaft nach § 2! Da aber kein Unternehmer, ist daraus der Vorsteuerausschluss zu folgern.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH - phönix - 12.11.2008 18:07

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