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Haftungsvergütung Komplementär GmbH
12.11.2008, 15:00
Beitrag: #4
RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH
Ein Vorsteuerauschluss kann doch nur durch § 15 II UStG greifen. Da sind aber nur steuerfreie Umsätze nicht aber nicht umsatzsteuerbare Umsätze erwähnt.

Das die Haftungsvergütung keine Leistung im USt-lichen Sinne ist, ist für die Beurteilung der erhaltenen Leistungen doch egal.

Ich tendiere eigentlich zum VoSt-Abzug.
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RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH - limo - 12.11.2008 15:00

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