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Haftungsvergütung Komplementär GmbH
12.11.2008, 14:22
Beitrag: #3
RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH
Hallo,

sehe ich anders.

Nur Haftungsvergütung = keine Leistung sondern alleine aus dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zu betrachten. Daher auch kein Vorsteuerabzug möglich.

Übernimmt die GmbH jedoch auch andere Tätigkeiten im Bereich der Geschäftsführung und Verwaltung, stellt die Haftungsvergütung ein zusätzliches Entgelt dar. Vorsteuerabzug ist möglich und zulässig.


Siehe auch Ausführungen von Knoll: Newsletter 06-08

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH - zaunkönig - 12.11.2008 14:22

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