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Haftungsvergütung Komplementär GmbH
12.11.2008, 12:27
Beitrag: #1
Haftungsvergütung Komplementär GmbH
Habe das schon mal im Steuernetz gepostet:

Komplementär GmbH erhält nur Haftungsvergütung. Dies ist nach A 6 Abs. 6 UStR nicht steuerbar.

Wie sieht es eigentlich mit den Kosten der GmbH aus.
Ist ein Vorsteuerabzug möglich obwohl keine stpfl. Umsätze erzielt werden? § 15 II UStG trifft ja nicht zu.
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Haftungsvergütung Komplementär GmbH - limo - 12.11.2008 12:27

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