Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV
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11.11.2008, 20:35
Beitrag: #6
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RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV
In allen mir bisher bekannten gerichtlichen Äußerungen heißt es sinngemäß: Wenn etwas freizustellen wäre, dann in der Auszahlungsphase. Ich gehe daher davon aus, dass auch die Verfahren zu VZ 2005 ff. zu dieser Frage chancenlos sind.
Eher haben die Rentnerfälle Chancen (zumindest bei einigen Konstellationen). Ich kenne z. B. einen Fall, wo ein Versorgungswerk die Möglichkeit der Kapitalabfindungen für Ansprüche aus bis 2004 geleisteten Beiträgen vorsah. Folge: Bei Abfindung noch in 2004 steuerfrei, bei Auszahlung in 2005 ff. Besteuerung mit Besteuerungsanteil (mindestens 50% der Auszahlung, soweit die Öffnungsklausel nicht greift). Ergebnis in einem mir bekanntgewordenen Fall (eines Selbständigen): Allein der steuerpflichtige Teil ist erheblich höher als die Differenz zwischen gesamter Auszahlungssumme und den gesamten geleisteten Beiträgen. Bei letzteren könnte man zudem die Auffassung vertreten, dass die so gut wie nicht steuerfreigestellt waren, da die Höchstbeträge der Vorsorgeaufwendungen jeweils deutlich auch so überschritten wurden (sofern man eine anteilige Freistellung annehmen würde, ändert das auch nur marginal etwas). Ich habe größte Bedenken, dass das verfassungsrechtlich standhalten kann. In den Fällen, in denen man zu einer zumindest hälftigen Steuerfreiheit der Beiträge kommt, mag es anders beurteilt werden. |
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Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - limo - 11.11.2008, 08:14
RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - Kiharu - 11.11.2008, 09:07
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