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wirtschafltliches Eighentum?
05.11.2008, 19:14
Beitrag: #5
RE: wirtschafltliches Eighentum?
Irgendwie erschließt sich mir das ganze Konstrukt noch nicht wirklich.

Beim überfliegen kam mir der §4 BewG "Aufschiebend bedingter Erwerb" in den Sinn; passt aber auch irgendwie nicht.

Außerdem gehe ich mal davon aus, dass das genannte Gerät ohne eben dieses ominöse xxx-Bad nicht genutzt werden kann. Dann wären die AHK für mich 12 x 600,- EUR = 7.200,- EUR. Die Stückelung der Lieferung der 12 Liter in 12 Monate würde ich als eine Art Lieferbedingung sehen und die "Sicherungsübereignung" als reine Absicherung der Forderung des B.

M.E. geht auch das wirtschaftliche Eigentum an A über. Während der 12 Monate hat doch der B bei vertragsgemäßer Erfüllung kein Verwertungsrecht und danach geht das Gerät ja eh in das zivilrechtliche Eigentum des A über.

Mein Vorschlag daher:

Aktivierung in 2007 mit 7.200,- EUR

[P.S. Mal eben nebenher zwischen Feierabend - Essen - Sport drüber nachgedacht; also nicht gleich verhauen Wink]
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wirtschafltliches Eighentum? - Dragon - 04.11.2008, 15:53
RE: wirtschafltliches Eighentum? - Keaton - 05.11.2008 19:14

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