04.11.2008, 15:53
Hallo Gemeinde,
ich habe ein paar Fragen zu folgendem Vertrag und den steuerlichen Auswirkungen.
Ergänzend sei mittgeteilt, dass ein Liter xxx-Bad ca. 1.000 € kostet, wobei A regelmäßig (eigentlich immer) 40% Rabatt erhält, mithin nur 600 € zahlen muss.
Fragen:
1) Ist es richtig, dass ich über dieses Konstrukt nicht in die Leasingerlasse komme?
2) Liege ich richtig in der Annahme, dass hier das wirtschaftliche Eigentum nicht bei A liegt, da dieser nicht den B über die gesamte gewöhnlich Nutzungsdauer (Laborgerät -> ND 13 Jahre) von der Auswirkung aussschliessen kann? Oder ist dies egal, da wenn A seiner Verpflichtung der Abnahme von 12 Litern innerhalb von 12 Monaten nachkommt das Gerät in sein Eigentum übergeht.
3) Wenn, wovon ich ausgehe, das Gerät im Jahr 2007 nicht bei A zu aktivieren ist, wie hoch ist dann der anzunehmende Aktivierungswert in 2008 (kann ich hier für die Annahme des Gemeinen Wertes einfach die 5.000 € zzgl. MWSt nehmen und um die AfA eines Jahres kürzen)?
Fragen über Fragen überall drehts es sich bei mir.
ich habe ein paar Fragen zu folgendem Vertrag und den steuerlichen Auswirkungen.
- 1. Gegenstand
A erhält ein xxx-Gerät im Wert von 5.000 € zzgl. MWSt und verpflichtet sich innerhlab von 12 Minaten zur Abnahme von 12 Litern xxx-Bad. Mit Abnahme und Zahlung des letzten Bades geht das Gerät in das Eigentum des Kunden (A) über. - 2. Die Abnahmeverpflichtung beträgt längstens 12 Monate.
- 2.2. Beginn der Laufzeit 01.12.2007; Ende der Laufzeit 30.11.2008.
- 2.3. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb der Laufzeit dieser Sonderverienbarung zum Kauf von 12 Litern xxx-Bad.
- 2.4. Bei Unterbrechung oder Abbruch der Geschäftsbeziehungen wird die verbleibende Kaufpreissumme der xxx-Bäder in Rechnung gestellt.
- 2.5. Zur Sicherung aller bestehender und künftigen Ansprüche von B die aus dieser Vereinbarung zustehen, übereignet A die Sicherungsgüter, die sich aus dem Sicherungsvertrag ergeben, der für die Gültigkeit dieser Vereinbarung zwingend Notwendig ist, an B.
Die Übergabe des Sicherunges wird dadurch ersetzt, dass A es für B sorgfältig unentgeltlich verwahrt. A kann mit Zustimmung von B über das Sicherungsgut verfügen. A ist berechtigt, das Sicherungsgut im Rahmen seiner berufluchen Tätigkiet zu benutzen.
B ist zur Wahtung ihrer rechtlichen Belange befugt, die Nutzungbefugnis des A zu widerrufen und die Herausgabe des Sicherungsgutes zu verlangen. Berechtigte Belange liegen insbesondere dann vor, wenn A erheblich gegen seine Pflicht zur sorgfältigen Behandlung des Sicherungsgutes verstößt oder über das Sicherungsgut Verfügungen trifft.
Berechtigte Belange liegen auch dann vor, wenn A seine Zahlungen eingestellt hat oder die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wurde.
Ergänzend sei mittgeteilt, dass ein Liter xxx-Bad ca. 1.000 € kostet, wobei A regelmäßig (eigentlich immer) 40% Rabatt erhält, mithin nur 600 € zahlen muss.
Fragen:
1) Ist es richtig, dass ich über dieses Konstrukt nicht in die Leasingerlasse komme?
2) Liege ich richtig in der Annahme, dass hier das wirtschaftliche Eigentum nicht bei A liegt, da dieser nicht den B über die gesamte gewöhnlich Nutzungsdauer (Laborgerät -> ND 13 Jahre) von der Auswirkung aussschliessen kann? Oder ist dies egal, da wenn A seiner Verpflichtung der Abnahme von 12 Litern innerhalb von 12 Monaten nachkommt das Gerät in sein Eigentum übergeht.
3) Wenn, wovon ich ausgehe, das Gerät im Jahr 2007 nicht bei A zu aktivieren ist, wie hoch ist dann der anzunehmende Aktivierungswert in 2008 (kann ich hier für die Annahme des Gemeinen Wertes einfach die 5.000 € zzgl. MWSt nehmen und um die AfA eines Jahres kürzen)?
Fragen über Fragen überall drehts es sich bei mir.