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Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
05.11.2008, 10:40
Beitrag: #9
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Hallo,

was der Mandant sagt ist doch zweitrangig. Ich habe auch einige Mandanten die sagen die Rechnung bezahle ich nicht. Deswegen buche ich die doch nicht gleich aus oder stelle die Bilanz in Frage. Es kommt doch nur darauf an ob der leistende Unternehmer seine Rechnung bezahlt bekommen möchte. Wenn ich eine Mahnung o.ä. in den Unterlagen finde, muss der Mandant damit rechnen die Zahlungen auch zu leisten.

Wenn es im nächsten Jahr weniger werden würde, hätte ich m.E. maximal eine werterhellende Tatsache, keine wertbegründete.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - tolledeu - 05.11.2008 10:40

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