30.10.2008, 15:12
Hallo Kollegen,
ich habe mal wieder einen Hirn-Knoten, bei dem ich Eure Hilfe brauche:
Steuerpflichtiger (GmbH) hat als Unternehmensgegenstand "Bauträger".
Als solcher hatte er in 2006 jede Menge Eingangsumsätze § 13b (Subunternehmer), also mit Umsatzsteuer, aber ohne Vorsteuer (,da Gebäude stfr. veräußert wurden).
2006 steht unter § 164 AO, - der Jahresabschluss wurde am 29.12.2007 festgestellt., - am JA 2007 sitze ich gerade.
Problem:
Bei der Durchsicht der OPOS-Liste waren mir etliche Eingangs-Rechnungen mit Datum 2006 aufgefallen (in einer Größenordnung von rd. 15% der Bausumme, also kein Pappenstiel), die bis zum heutigen Tage nicht beglichen waren. Meine diesbezügliche Nachfrage beim Stpfl. führte zunächst zu einem lapidaren und sehr genervten "das wird nicht mehr bezahlt" und nun habe ich auf mehrmaliges Nachbohren z.B. ein Schreiben eines der Subunternehmer mit Datum 10/2008 auf dem Tisch, dass es sich bei der Rechnungstellung bei der Höhe um ein Versehen gehandelt habe und dass beispielsweise 10.000 € zu hoch ausgewiesen sind.
Nun hätte das ja alles schon mit dem Jahresabschluss 2006 auffallen müssen, aber der Kollege, der das vorher gemacht hat, hat wohl nur die Gesellschafterkonten verzinst und sonst nicht viel mitgedacht...
Fragen:
Nach meiner Auffassung ist der JA 2006 zu korrigieren, da spätestens bei Bilanzaufstellung Ende letzten Jahres klar gewesen sein muss, dass die Beträge nicht bezahlt werden.
Ich würde also in 2006 buchen wollen:
1. ) "Verbindlichkeit" an "Bezug sonstige Leistung § 13b"
2.) "Umsatzsteuer § 13b (nicht fällig)" an "Baukosten"
=> Frage hierzu: Ist der aus der Minderung des Leistungsbezuges resultierende Rückforderungsanspruch für die §13b-Steuer in die USt-Erklärung 2006 aufzunehmen? Wann ist denn meine "Änderung der Bemessungsgrundlage" eingetreten? 2006 oder erst in 10/2008?
Wenn in 2008, - wäre dann mein Ansatz mit "Steuer § 13b nicht fällig" (bzw. "USt-Guthaben, nicht fällig") in der Änderungsbilanz 2006 richtig?
Ist übrigens nur eines von vielen Problemen mit dieser Bilanz bzw. der GmbH... (, denn noch steht mir der Mandant auf den Füßen, will undbedingt eine Bilanz 2007 für die Bank (ausgerechnet...) und möchte meinen Hinweis, dass 2006 falsch ist und korrigiert werden muss, einfach gerne ignorieren ...)
LG, die Catja
ich habe mal wieder einen Hirn-Knoten, bei dem ich Eure Hilfe brauche:
Steuerpflichtiger (GmbH) hat als Unternehmensgegenstand "Bauträger".
Als solcher hatte er in 2006 jede Menge Eingangsumsätze § 13b (Subunternehmer), also mit Umsatzsteuer, aber ohne Vorsteuer (,da Gebäude stfr. veräußert wurden).
2006 steht unter § 164 AO, - der Jahresabschluss wurde am 29.12.2007 festgestellt., - am JA 2007 sitze ich gerade.
Problem:
Bei der Durchsicht der OPOS-Liste waren mir etliche Eingangs-Rechnungen mit Datum 2006 aufgefallen (in einer Größenordnung von rd. 15% der Bausumme, also kein Pappenstiel), die bis zum heutigen Tage nicht beglichen waren. Meine diesbezügliche Nachfrage beim Stpfl. führte zunächst zu einem lapidaren und sehr genervten "das wird nicht mehr bezahlt" und nun habe ich auf mehrmaliges Nachbohren z.B. ein Schreiben eines der Subunternehmer mit Datum 10/2008 auf dem Tisch, dass es sich bei der Rechnungstellung bei der Höhe um ein Versehen gehandelt habe und dass beispielsweise 10.000 € zu hoch ausgewiesen sind.
Nun hätte das ja alles schon mit dem Jahresabschluss 2006 auffallen müssen, aber der Kollege, der das vorher gemacht hat, hat wohl nur die Gesellschafterkonten verzinst und sonst nicht viel mitgedacht...
Fragen:
Nach meiner Auffassung ist der JA 2006 zu korrigieren, da spätestens bei Bilanzaufstellung Ende letzten Jahres klar gewesen sein muss, dass die Beträge nicht bezahlt werden.
Ich würde also in 2006 buchen wollen:
1. ) "Verbindlichkeit" an "Bezug sonstige Leistung § 13b"
2.) "Umsatzsteuer § 13b (nicht fällig)" an "Baukosten"
=> Frage hierzu: Ist der aus der Minderung des Leistungsbezuges resultierende Rückforderungsanspruch für die §13b-Steuer in die USt-Erklärung 2006 aufzunehmen? Wann ist denn meine "Änderung der Bemessungsgrundlage" eingetreten? 2006 oder erst in 10/2008?
Wenn in 2008, - wäre dann mein Ansatz mit "Steuer § 13b nicht fällig" (bzw. "USt-Guthaben, nicht fällig") in der Änderungsbilanz 2006 richtig?
Ist übrigens nur eines von vielen Problemen mit dieser Bilanz bzw. der GmbH... (, denn noch steht mir der Mandant auf den Füßen, will undbedingt eine Bilanz 2007 für die Bank (ausgerechnet...) und möchte meinen Hinweis, dass 2006 falsch ist und korrigiert werden muss, einfach gerne ignorieren ...)
LG, die Catja