wirtschafltliches Eighentum?
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05.11.2008, 10:32
Beitrag: #4
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RE: wirtschafltliches Eigentum?
Zitat:Was sich hier beißt ist die Formulierung des Eigentumsübergangs bei Zahlung (Eigentumsvorbehalt) und die Sicherungsübereignung. Beides geht nicht.Ich habe mir den Vertrag nicht ausgedacht - nur abgetippt, weil ich kein Bild einstellen konnte. Vielleicht hilft es, wenn ich ergänze, dass diesem Geschäft die Lieferung einer großen Anlage vorausgegangen ist (Mietkauf (wiedermal ![]() Zitat:Das wirtschaftliche (Nutzungs-)eigentum geht an den A über.Mein Problem ist eigentlich, dass der B nicht über die gesamte Nutzungsdauer ausgeschlossen werden kann und dem A das Gerät erst mit Abnahme der Flüssigkeit in seinen Besitz übergeht. Zitat:Das wirtschaftliche (Nutzungs-)eigentum geht an den A über. Wann? Das ist ja mein Problem. Ich plädiere für 2008. Zitat:sieht für mich nach Ratenkauf mit Sicherungsübereignung aus. War es für mich auf dem ersten Blick ja auch. Ciao Dragon |
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Nachrichten in diesem Thema |
wirtschafltliches Eighentum? - Dragon - 04.11.2008, 15:53
RE: wirtschafltliches Eighentum? - zaunkönig - 04.11.2008, 20:23
RE: wirtschafltliches Eighentum? - tolledeu - 05.11.2008, 10:09
RE: wirtschafltliches Eigentum? - Dragon - 05.11.2008 10:32
RE: wirtschafltliches Eighentum? - Keaton - 05.11.2008, 19:14
RE: wirtschafltliches Eighentum? - tolledeu - 06.11.2008, 13:34
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