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wirtschafltliches Eighentum?
05.11.2008, 10:32
Beitrag: #4
RE: wirtschafltliches Eigentum?
Zitat:Was sich hier beißt ist die Formulierung des Eigentumsübergangs bei Zahlung (Eigentumsvorbehalt) und die Sicherungsübereignung. Beides geht nicht.
Ich habe mir den Vertrag nicht ausgedacht - nur abgetippt, weil ich kein Bild einstellen konnte. Vielleicht hilft es, wenn ich ergänze, dass diesem Geschäft die Lieferung einer großen Anlage vorausgegangen ist (Mietkauf (wiedermal Sad) alles i.O.soweit).
Zitat:Das wirtschaftliche (Nutzungs-)eigentum geht an den A über.
Mein Problem ist eigentlich, dass der B nicht über die gesamte Nutzungsdauer ausgeschlossen werden kann und dem A das Gerät erst mit Abnahme der Flüssigkeit in seinen Besitz übergeht.

Zitat:Das wirtschaftliche (Nutzungs-)eigentum geht an den A über.


Wann? Das ist ja mein Problem. Ich plädiere für 2008.

Zitat:sieht für mich nach Ratenkauf mit Sicherungsübereignung aus.

War es für mich auf dem ersten Blick ja auch.

Ciao Dragon
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wirtschafltliches Eighentum? - Dragon - 04.11.2008, 15:53
RE: wirtschafltliches Eigentum? - Dragon - 05.11.2008 10:32

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