wirtschafltliches Eighentum?
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05.11.2008, 10:09
Beitrag: #3
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RE: wirtschafltliches Eighentum?
Hallo,
ich würde auch das (wirtschaftliche) Eigentum von Anfang an bei A sehen. Mit ein wenig good will würde ich die Vereinbarung des B als verlängerten Eigentumsvorbehalt sehen, bis die Ware vollständig bezahlt worden ist. Ob das Gerät mit 5.000,- zu aktivieren ist oder mehr würde ich noch mal prüfen, denn zu den AHK gehört alles was der Käufer aufwendet um diesen Gegenstand zu erhalten. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
wirtschafltliches Eighentum? - Dragon - 04.11.2008, 15:53
RE: wirtschafltliches Eighentum? - zaunkönig - 04.11.2008, 20:23
RE: wirtschafltliches Eighentum? - tolledeu - 05.11.2008 10:09
RE: wirtschafltliches Eigentum? - Dragon - 05.11.2008, 10:32
RE: wirtschafltliches Eighentum? - Keaton - 05.11.2008, 19:14
RE: wirtschafltliches Eighentum? - tolledeu - 06.11.2008, 13:34
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