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wirtschafltliches Eighentum?
04.11.2008, 20:23
Beitrag: #2
RE: wirtschafltliches Eighentum?
Hallo,

sieht für mich nach Ratenkauf mit Sicherungsübereignung aus.

Die haben hier nur einen Gegenvertrag in Form eines verpflichtenden Abnahmevertrages mit eingebunden.

Nach meiner Meinung ist der Vertrag unsauber formuliert.
Das wirtschaftliche (Nutzungs-)eigentum geht an den A über.

Was sich hier beißt ist die Formulierung des Eigentumsübergangs bei Zahlung (Eigentumsvorbehalt) und die Sicherungsübereignung. Beides geht nicht.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Nachrichten in diesem Thema
wirtschafltliches Eighentum? - Dragon - 04.11.2008, 15:53
RE: wirtschafltliches Eighentum? - zaunkönig - 04.11.2008 20:23

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