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wirtschafltliches Eighentum?
04.11.2008, 15:53
Beitrag: #1
wirtschafltliches Eighentum?
Hallo Gemeinde,

ich habe ein paar Fragen zu folgendem Vertrag und den steuerlichen Auswirkungen.

  1. 1. Gegenstand
    A erhält ein xxx-Gerät im Wert von 5.000 € zzgl. MWSt und verpflichtet sich innerhlab von 12 Minaten zur Abnahme von 12 Litern xxx-Bad. Mit Abnahme und Zahlung des letzten Bades geht das Gerät in das Eigentum des Kunden (A) über.
  2. 2. Die Abnahmeverpflichtung beträgt längstens 12 Monate.
  3. 2.2. Beginn der Laufzeit 01.12.2007; Ende der Laufzeit 30.11.2008.
  4. 2.3. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb der Laufzeit dieser Sonderverienbarung zum Kauf von 12 Litern xxx-Bad.
  5. 2.4. Bei Unterbrechung oder Abbruch der Geschäftsbeziehungen wird die verbleibende Kaufpreissumme der xxx-Bäder in Rechnung gestellt.
  6. 2.5. Zur Sicherung aller bestehender und künftigen Ansprüche von B die aus dieser Vereinbarung zustehen, übereignet A die Sicherungsgüter, die sich aus dem Sicherungsvertrag ergeben, der für die Gültigkeit dieser Vereinbarung zwingend Notwendig ist, an B.
    Die Übergabe des Sicherunges wird dadurch ersetzt, dass A es für B sorgfältig unentgeltlich verwahrt. A kann mit Zustimmung von B über das Sicherungsgut verfügen. A ist berechtigt, das Sicherungsgut im Rahmen seiner berufluchen Tätigkiet zu benutzen.

    B ist zur Wahtung ihrer rechtlichen Belange befugt, die Nutzungbefugnis des A zu widerrufen und die Herausgabe des Sicherungsgutes zu verlangen. Berechtigte Belange liegen insbesondere dann vor, wenn A erheblich gegen seine Pflicht zur sorgfältigen Behandlung des Sicherungsgutes verstößt oder über das Sicherungsgut Verfügungen trifft.

    Berechtigte Belange liegen auch dann vor, wenn A seine Zahlungen eingestellt hat oder die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wurde.


Ergänzend sei mittgeteilt, dass ein Liter xxx-Bad ca. 1.000 € kostet, wobei A regelmäßig (eigentlich immer) 40% Rabatt erhält, mithin nur 600 € zahlen muss.

Fragen:
1) Ist es richtig, dass ich über dieses Konstrukt nicht in die Leasingerlasse komme?
2) Liege ich richtig in der Annahme, dass hier das wirtschaftliche Eigentum nicht bei A liegt, da dieser nicht den B über die gesamte gewöhnlich Nutzungsdauer (Laborgerät -> ND 13 Jahre) von der Auswirkung aussschliessen kann? Oder ist dies egal, da wenn A seiner Verpflichtung der Abnahme von 12 Litern innerhalb von 12 Monaten nachkommt das Gerät in sein Eigentum übergeht.
3) Wenn, wovon ich ausgehe, das Gerät im Jahr 2007 nicht bei A zu aktivieren ist, wie hoch ist dann der anzunehmende Aktivierungswert in 2008 (kann ich hier für die Annahme des Gemeinen Wertes einfach die 5.000 € zzgl. MWSt nehmen und um die AfA eines Jahres kürzen)?

Fragen über Fragen überall drehts es sich bei mir.

Ciao Dragon
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wirtschafltliches Eighentum? - Dragon - 04.11.2008 15:53

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