wirksamer Jahresabschluss
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03.11.2008, 13:37
Beitrag: #24
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RE: wirksamer Jahresabschluss
Kiharu schrieb:In meine Verantwortung fällt es nicht für die Vorlage eines ordnungsgemäßen JA zu sorgenWas heißt denn "ordnungsgemäß" für das FA in diesem Fall? Ob der JA festgestellt wurde, oder nicht, und wer dies wann ggf. beweisen kann, spielt für die Beurteilung der vGA doch nicht die geringste Rolle. Auch nicht für die Beweiskraft des JA. Zitat:Und wenn die es nicht mehr können, weil der JA übergeben wurde, dann ist das persönliches Pech.Nö. Ggf. wäre das schlicht die Macht des Faktischen. Wenn ich nicht Gesellschafter bin, kann ich auch nichts feststellen. Was will das FA daraus in diesem Fall ableiten? Im Zweifel nix. Aber das sind alles Spekulationen, die m.E. am Kernproblem vorbeigehen. Gruß towel day |
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