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wirksamer Jahresabschluss - Druckversion

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wirksamer Jahresabschluss - Kiharu - 30.10.2008 12:29

Wer darf einen Jahresabschluss einer GmbH unterschreiben?

Jahresabschluss wurde auf dem Papier einer Stb-Ges. erstellt. Die eigenhändige Unterschrift wurde von jemandem geleistet, der nachweislich nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt ist (ein RA, der seine Zulassung verloren hat). Ist der Jahresabschluss wirksam?


RE: wirksamer Jahresabschluss - showbee - 30.10.2008 13:01

Der GF hat zu erstellen (ggf. unter Mithilfe von StB/RA oder Angestellten), die Gesellschafter haben festzustellen. In welcher Funktion hat denn der RA unterschrieben? Auch ein RA ohne Zulassung (dann nur noch Volljurist) kann GF oder Gesellschafter sein, oder ist er fremder Dritter? Dann fehlt sowieso die Feststellung der Gesellschafter.


RE: wirksamer Jahresabschluss - Kiharu - 30.10.2008 13:08

Dem Jahresabschluss liegt eine Bescheinigung bei:
Vorliegender Jahresabschluss wurde von mir auf der Grundlage der von mir geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte des Auftraggebers erstellte. Eine Beurteilung der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand meines Auftrages.

Dann kommt Nennung der Stb-Gesellschaft mit der besagten Unterschrift. Jahresabschluss wirksam?


RE: wirksamer Jahresabschluss - phönix - 30.10.2008 14:00

Die Bescheinigung hat imho nichts mit der Wirksamkeit des JA zu tun. Der JA ist nach HGB 245 vom Kaufmann, bei der Gmbh vom GF zu unterzeichnen. Fordere doch den unterschriebenen JA nach § 245 HGB an!

Die Bescheinigung des STB-Ges. wirkt doch nur im Verhältnis zu Dritten (Banken, Gläubigern etc.) und ist für das FA - insbesondere hinsichtlich des Erläuterungsteils des JA - nur Beiwerk zum eigentlichen JA (3 Seiten: Bilanz, G+V, Anhang - gem. 242+264 HGB)


RE: wirksamer Jahresabschluss - Kiharu - 30.10.2008 14:17

Danke Euch. Da kann ich dann wohl nichts ausrichten. Schade eigentlich....


RE: wirksamer Jahresabschluss - showbee - 30.10.2008 14:25

phönix schrieb:Die Bescheinigung des STB-Ges. wirkt doch nur im Verhältnis zu Dritten ...

Eben und vielleicht ist der ex-RA bei der StB-Ges. auch nur Angesteller ohne Berufsträger zu sein. Alles möglich und korrekt. Die Unterschrift des GF ist Formsache, auf die Feststellung wird meist verzichtet (seitens FA), weil diese nur bei oGA interessant ist. Also alles Paletti. Nicht jedem ist ein Strick zu drehen...


RE: wirksamer Jahresabschluss - frankts - 30.10.2008 16:55

Jetzt würde mich mal interessieren, was du dir von einem unwirksamen Jahresabschluss versprochen hättest. Die Nichtigkeit eines JA führt doch maximal zu einer Neuaufstellung und Neufeststellung.
frankts


RE: wirksamer Jahresabschluss - maxell - 30.10.2008 20:33

Ich würde das Protokoll der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des JA anfordern.


RE: wirksamer Jahresabschluss - towel day - 30.10.2008 21:55

frankts schrieb:Jetzt würde mich mal interessieren, was du dir von einem unwirksamen Jahresabschluss versprochen hättest. Die Nichtigkeit eines JA führt doch maximal zu einer Neuaufstellung und Neufeststellung.
frankts
Vielleicht ein § 6b-Rücklage rauswerfen?


RE: wirksamer Jahresabschluss - Kiharu - 31.10.2008 11:33

Was ich vorhatte?
Dieser Jahresbschluss ist der aus der GmbH mit der Vga (siehe anderen Thread). Wenn der nicht gültig ist, dann interessiert es mich überhaupt nicht mehr, was dort gebucht wurde und er hat keinerlei Beweiswert.

Im Übrigen ärgert es mich maßlos, wenn Leute JA unterschreiben, welchen aus guten Grund die Zulassung entzogen wurde. Und ich hatte gehofft, darüber dem Unterschreiber mal belangen zu können.