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wirksamer Jahresabschluss
03.11.2008, 10:59
Beitrag: #21
RE: wirksamer Jahresabschluss
Kiharu schrieb:Also, ich glaube nicht, dass er festgestellt im Sinne des § 42a ist.[/qutoe]Kommt es darauf in dem Zusammenhang an? [quote]Da es mir um den Beweiswert des JA geht und ich fast sicher bin, dass die Feststellung nicht mehr nachgeholt werden kann, weil die GmbH inzwischen 2 mal verkauft wurde (dürfte sich also als schwierig gestalten),
Wieso? Den JA feststellen kann auch der neue Gesellschafter. Und vermutlich wird der alte Gesellschafter behaupten, er hätte ihn festgestellt. Beweisen kann er das nicht mehr, weil die Protokolle bei der GmbH sind. Da kann das FA m.E. wenig gegen sagen.

Letztendlich kommt es auf derlei Formalien hier m.E. aber nicht an. Ob der JA formell festgestellt wurde, oder nicht, hat ja keine Auswirkung, ob ein Verrechnungskonto richtig gebucht wurde. Das sind allenfalls Nebenkriegsschauplätze.

Gruß

towel day
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wirksamer Jahresabschluss - Kiharu - 30.10.2008, 12:29
RE: wirksamer Jahresabschluss - meyer - 31.10.2008, 18:14
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