wirksamer Jahresabschluss
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01.11.2008, 20:06
Beitrag: #20
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RE: wirksamer Jahresabschluss
Also, ich glaube nicht, dass er festgestellt im Sinne des § 42a ist. Da es mir um den Beweiswert des JA geht und ich fast sicher bin, dass die Feststellung nicht mehr nachgeholt werden kann, weil die GmbH inzwischen 2 mal verkauft wurde (dürfte sich also als schwierig gestalten), hilft mir das doch auch schon weiter.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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