wirksamer Jahresabschluss
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01.11.2008, 14:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2008 14:41 von meyer.)
Beitrag: #16
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RE: wirksamer Jahresabschluss
Sie scheinen nicht zu verstehen, worum es mir geht. Ob hier eine (ausreichend gravierende) Berufspflichtverletzung vorliegen könnte, sei mal dahingestellt, das vermag ich mangels entsprechender Spezialkenntnisse nicht zu beurteilen.
Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten können jedoch durch die dafür vorgesehenen berufsrechtlichen Maßnahmen (Rüge durch den Vorstand der Steuerberaterkammer bzw. berufsgerichtliche Maßnahmen nach dem StBerG) geahndet werden. Zur Mitteilung durch Finanzbehörden bei Kenntniserlangung siehe § 10 Abs. 1 StBerG. |
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