wirksamer Jahresabschluss
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31.10.2008, 19:38
Beitrag: #13
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RE: wirksamer Jahresabschluss
na wenn er auf dem Papier der StB-Ges. unterzeichnet, dann offensichtlich im Fremden und nicht in eigenem Namen, also als Angesteller max. iV bzw. iA, jedenfalls solange er nicht Gesellschafter ist nicht im eigenen Namen!!! Den Bestätigungsvermerk kann auch die Sekretärin unterzeichnen, solange ihr zumindest im Einzelfall Zeichnungsbefugnis erteilt wurde...
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