Teilabhilfebescheid
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31.10.2008, 12:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.10.2008 12:55 von Kiharu.)
Beitrag: #2
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RE: Teilabhilfebescheid
Muss es auch nicht. In den Erläuterungen steht drin, dass ein Einspruch ausgeschlossen ist, wenn noch ein anderer Einspruch offen ist. Und das ist hier der Fall. Aus deinen Unterlagen ergibt sich, dass das Einspruchsverfahren durch den Teilabhilfebescheid noch nicht abgeschlossen war und insofern noch alles offen ist.
Brauchst Dir keine Sorgen machen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Nachrichten in diesem Thema |
Teilabhilfebescheid - Clematis - 31.10.2008, 12:03
RE: Teilabhilfebescheid - Kiharu - 31.10.2008 12:54
RE: Teilabhilfebescheid - Clematis - 31.10.2008, 14:08
RE: Teilabhilfebescheid - Kiharu - 31.10.2008, 16:05
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