Steuerberater

Normale Version: Teilabhilfebescheid
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Einspruch gegen ESt-Bescheid wg Arbeitszimmer + Antrag auf Ruhen des Verfahrens und wegen was anderem.

Dem anderen wird stattgegeben. Das FA schreibt, ich solle mitteilen, ob ich mit Erledigung des Einspruches zufrieden bin, wenn das Verfahren bzg AZ ruhend fortgeführt wird, und dem anderen Punkt abgeholfen wird.

Habe mein Einverständiss geschickt.

Jetzt kommt Bescheid, enthält aber keinen Hinweis auf das Verfahren AZ, weder im Erläuterungstext, noch unter einem Vorläufigkeitsvermerk, noch sonst wo?!
Muss es auch nicht. In den Erläuterungen steht drin, dass ein Einspruch ausgeschlossen ist, wenn noch ein anderer Einspruch offen ist. Und das ist hier der Fall. Aus deinen Unterlagen ergibt sich, dass das Einspruchsverfahren durch den Teilabhilfebescheid noch nicht abgeschlossen war und insofern noch alles offen ist.
Brauchst Dir keine Sorgen machen.
Okay, danke, ich war jetzt etwas verwirrt.
Normalerweise schreiben die in die Erläuterungen etwas wie..."damit ist Ihr Einspruch nicht erledigt..."
Den Erläuterungstext gab es früher mal. Jetzt müsste man ihn manuell eingegeben und das kann man sich eigentlich schenken.
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