wirksamer Jahresabschluss
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30.10.2008, 21:55
Beitrag: #9
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RE: wirksamer Jahresabschluss
frankts schrieb:Jetzt würde mich mal interessieren, was du dir von einem unwirksamen Jahresabschluss versprochen hättest. Die Nichtigkeit eines JA führt doch maximal zu einer Neuaufstellung und Neufeststellung.Vielleicht ein § 6b-Rücklage rauswerfen? Gruß towel day |
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