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Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
30.10.2008, 16:01
Beitrag: #6
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Catja schrieb:2.) "Umsatzsteuer § 13b (nicht fällig)"

Hallo,

gehe davon aus, dass ein Ist-Versteuerer vorliegt! Sonst kannst du sowas natürlich nicht buchen! Hast du einen Regelbesteuerten, dann führt die Korrektur der Verbindlichkeiten zur Korrektur der USt nach § 17 UStG. Da die USt mutmaßlich durch UStE festgesetzt wurde unterliegt sich auch problemlos dem 164 AO und ist änderbar.

Also bitte konkretisieren!

der showbee
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RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - showbee - 30.10.2008 16:01

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