Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
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30.10.2008, 15:55
Beitrag: #5
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RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
showbee schrieb:Btw. zur USt, der 2006er Ausweis stand doch auf "nicht fällige USt" (unter sonst. RSt) und vermindert sich lediglich. Die UStE wird hier nicht tangiert, da die USt für USt-Zwecke noch nicht entstanden ist (Wortlaut § 20 UStG)! Das verstehe ich jetzt nicht. Momentan steht bezüglich der § 13b Ust - Berichtigung noch gar nix in der Bilanz 2006. Dort wurden alle Bauleistungen versteuert und Punkt. Und jetzt komme ich 2008 daher und stelle fest (was der GF schon in 2006, - spätestens aber mit der Bilanzaufstellung in 2007 hätte feststellen müssen): Die Verbindlichkeiten sind eigentlich nicht existent. Schriftlich habe ich das aber erst mit Datum 2008. Ich trendiere aber zumindest bezüglich der zu hoch gestellten Rechnung zu einer Bilanzkorrektur mit USt-Korrektur 2006. Nun kommt der 2. Fall: Mandant teilt mir mit, dass gewisse Leistungsbezüge deshalb nicht bezahlt werden, weil der Subunternehmer schlecht gearbeitet hätte. Wann berichtige ich den Bilanzansatz und wann die Umsatzsteuer? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - Catja - 30.10.2008, 15:12
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - Keaton - 30.10.2008, 15:42
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - showbee - 30.10.2008, 15:47
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