wirksamer Jahresabschluss
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30.10.2008, 14:25
Beitrag: #6
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RE: wirksamer Jahresabschluss
phönix schrieb:Die Bescheinigung des STB-Ges. wirkt doch nur im Verhältnis zu Dritten ... Eben und vielleicht ist der ex-RA bei der StB-Ges. auch nur Angesteller ohne Berufsträger zu sein. Alles möglich und korrekt. Die Unterschrift des GF ist Formsache, auf die Feststellung wird meist verzichtet (seitens FA), weil diese nur bei oGA interessant ist. Also alles Paletti. Nicht jedem ist ein Strick zu drehen... |
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