wirksamer Jahresabschluss
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30.10.2008, 14:00
Beitrag: #4
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RE: wirksamer Jahresabschluss
Die Bescheinigung hat imho nichts mit der Wirksamkeit des JA zu tun. Der JA ist nach HGB 245 vom Kaufmann, bei der Gmbh vom GF zu unterzeichnen. Fordere doch den unterschriebenen JA nach § 245 HGB an!
Die Bescheinigung des STB-Ges. wirkt doch nur im Verhältnis zu Dritten (Banken, Gläubigern etc.) und ist für das FA - insbesondere hinsichtlich des Erläuterungsteils des JA - nur Beiwerk zum eigentlichen JA (3 Seiten: Bilanz, G+V, Anhang - gem. 242+264 HGB) schönen Tag noch phönix |
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