wirksamer Jahresabschluss
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30.10.2008, 13:08
Beitrag: #3
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RE: wirksamer Jahresabschluss
Dem Jahresabschluss liegt eine Bescheinigung bei:
Vorliegender Jahresabschluss wurde von mir auf der Grundlage der von mir geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte des Auftraggebers erstellte. Eine Beurteilung der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand meines Auftrages. Dann kommt Nennung der Stb-Gesellschaft mit der besagten Unterschrift. Jahresabschluss wirksam? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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