wirksamer Jahresabschluss
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30.10.2008, 13:01
Beitrag: #2
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RE: wirksamer Jahresabschluss
Der GF hat zu erstellen (ggf. unter Mithilfe von StB/RA oder Angestellten), die Gesellschafter haben festzustellen. In welcher Funktion hat denn der RA unterschrieben? Auch ein RA ohne Zulassung (dann nur noch Volljurist) kann GF oder Gesellschafter sein, oder ist er fremder Dritter? Dann fehlt sowieso die Feststellung der Gesellschafter.
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