Anlage EÜR / Black-Box
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17.10.2008, 21:54
Beitrag: #1
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Anlage EÜR / Black-Box
Hallo liebe User,
wie wir alle wissen ist die eigentliche 4/3 nicht mehr erforderlich aufgrund der EÜR. Für jeden FA-Beamten aber weiterhin sehr wünschenswert, wenn diese dennoch mit eingereicht wird. Zumindest sehe ich das so. Vor allem, so lange ausschließlich die stupide EÜR eingegeben und dem "Vorjahresvergleich" unterworfen werden kann. Bei den "verkennzahlten" Anlageverzeichnissen/ Schuldzinsen u.ä. hapert es ja leider noch :-( Dies ist eigentlich eine Frage an die StB, nicht an die FA: Abgesehen davon, dass es für den Ein oder Anderen übergangsweise einen Mehraufwand darstellt die EÜR zu erstellen, (Mit Datev o.ä. ja ein Witz), wie schätzt Ihr die EÜR ein ? Eigentlich kommt es ja vom kurzweiligem "Prüfungsaufwand/möglichkeiten" den Stb zugute, oder seht ihr das anderster ? Liebe Grüße Mona |
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