Hallo liebe User,
wie wir alle wissen ist die eigentliche 4/3 nicht mehr erforderlich
aufgrund der E�R.
F�r jeden FA-Beamten aber weiterhin sehr w�nschenswert, wenn diese dennoch mit eingereicht wird. Zumindest sehe ich das so.
Vor allem, so lange ausschlie�lich die stupide E�R eingegeben und dem "Vorjahresvergleich" unterworfen werden kann.
Bei den "verkennzahlten" Anlageverzeichnissen/ Schuldzinsen u.�. hapert es ja leider noch :-(
Dies ist eigentlich eine Frage an die StB, nicht an die FA:
Abgesehen davon, dass es f�r den Ein oder Anderen �bergangsweise einen Mehraufwand darstellt die E�R zu erstellen, (Mit Datev o.�. ja ein Witz),
wie sch�tzt Ihr die E�R ein ?
Eigentlich kommt es ja vom kurzweiligem "Pr�fungsaufwand/m�glichkeiten" den Stb zugute, oder seht ihr das anderster ?
Liebe Gr��e
Mona
F�r mich ist diese zus�tzliche Anlage E�R einfach nur zus�tzlichen Aufwand den ich noch nicht mal abrechnen kann.
Ist nur f�rs FA, kein Mandant schaut sich das an.
Ich erstelle nach wie vor eine ordentliche 4/3 Rechnung, mit Vermerk, Erl�uterungen und dem �blichen pi-pa-po.
Interessant. Danke f�r deine Meinung :-)
Die E�R hat Vorteile und Nachteile.
Vorteil zB das FA kann zT nicht �berpr�fen, ob nur Pauschalen angesetzt wurden.
Nachteil zB das FA kann mit der Begr�ndung "neue Tatsachen" �ndern.
Hallo,
ich sehs wie Maxell, doppelte Arbeit.
Zumal wenn man nicht auf die richtigen Konten bucht geht der "automatische" �bertrag aus dem Buchhaltungsteil ganz und gar nicht automatisch. Man muss also nacharbeiten und die Konten neu an die richtige Position in der E�R einsetzen.
PiranhaVS schrieb:Man muss also nacharbeiten und die Konten neu an die richtige Position in der E�R einsetzen.
Mache ich z.B. nicht. Mir ist v�llig wurscht, was da drin steht. Ich schau mir das gar nicht an. Daf�r reiche ich nach wie vor eine DATEV-E�R ein.
Am Anfang habe ich ein paar mal nur die E�R abgegeben (damals korrekt ausgef�llt). Da kamen st�ndig Nachfragen, was ist dies und wof�r waren jene 2,50 �? War mir dann zu bl�d.
Ja das ist klar das ist nat�rlich jedem seine eigene Meinung :-)
Ich hatte einmal einen Kollegen, der hat z.B. solche Dinge wie 30 % Bewirtungsaufwendungen nicht ausgerechnet sondern auf abzugsf�higen BA stehen lassen. O-Ton "Ich rechne dem FA doch nicht aus was die als nicht abzugsf�hige BA ansetzen"...
Towel day ich gebe dir auf der einen Seite recht, denke mir dann aber auch immer was die jeweilige Sachbearbeiter dann immer �ber die "Qualit�t" unserer arbeit denken wollen wenn da die H�lfte nicht stimmt...
Bin ich zu genau ?!?!? :-)
PiranhaVS schrieb:Towel day ich gebe dir auf der einen Seite recht, denke mir dann aber auch immer was die jeweilige Sachbearbeiter dann immer �ber die "Qualit�t" unserer arbeit denken wollen wenn da die H�lfte nicht stimmt...
Ich pers�nlich glaube ja, dass der jeweilige Sachbearbeiter mit der Qualit�t meiner Arbeit sehr zufrieden ist. Weil er eine ordentliche E�R mit Kontennachweis und USt-Verprobung kriegt. Und nicht blo� so einen Wisch, der dem B�rokratengehirn eines unserer ach so zahlreichen Steuervereinfacher und Kosteneinsparer entsprungen ist.
Ich gebe mir beim Ausf�llen dieses "Fragebogens" hinreichend M�he.
Allerdings hat das seine engen Grenzen. So ist mir z.B. die Zeit zu schade nachzuforschen, wo z.B. der GewSt Aufwand oder die Stromkosten hinm�ssen.
Das ist mir nun auch ziemlich wurst. Ich klick in REWE aufs Kn�pfchen, und damit ist die Arbeit f�r mich beendet. Entweder DATEV machts richtig, oder nicht. Ich kontrolliers nicht.