Steuerberater

Normale Version: Anlage EÜR / Black-Box
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Interessant.

Ansonsten wird ja gerne Wert auf die Einhaltung von Gesetzen und Formvorschriften geachtet.
Ein GmbH Abschluss ohne Anhang und ggf. Lagebericht stößt aber nicht auf.

Hier im Gäu wird vom FA z.B. auch regelmäßig ein Gesellschafterbeschluss zur Feststellung angefordert.
Petz schrieb:.......
Und bei der ESt: Wenn EÜR eingereicht wird (natürlich mit Anlageverzeichnis), braucht man natürlich keine GuV mit Erläuterungen. Haben die in Berlin so für gut befunden.....
Genau und deswegen liefere ich auch nicht mehr. Für was gibt es denn schließlich ein Gesetz?
frankts
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