Steuerberater

Normale Version: Anlage EÜR / Black-Box
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Hallo liebe User,

wie wir alle wissen ist die eigentliche 4/3 nicht mehr erforderlich
aufgrund der EÜR.
Für jeden FA-Beamten aber weiterhin sehr wünschenswert, wenn diese dennoch mit eingereicht wird. Zumindest sehe ich das so.
Vor allem, so lange ausschließlich die stupide EÜR eingegeben und dem "Vorjahresvergleich" unterworfen werden kann.
Bei den "verkennzahlten" Anlageverzeichnissen/ Schuldzinsen u.ä. hapert es ja leider noch :-(

Dies ist eigentlich eine Frage an die StB, nicht an die FA:
Abgesehen davon, dass es für den Ein oder Anderen übergangsweise einen Mehraufwand darstellt die EÜR zu erstellen, (Mit Datev o.ä. ja ein Witz),

wie schätzt Ihr die EÜR ein ?
Eigentlich kommt es ja vom kurzweiligem "Prüfungsaufwand/möglichkeiten" den Stb zugute, oder seht ihr das anderster ?

Liebe Grüße

Mona
Für mich ist diese zusätzliche Anlage EÜR einfach nur zusätzlichen Aufwand den ich noch nicht mal abrechnen kann.
Ist nur fürs FA, kein Mandant schaut sich das an.

Ich erstelle nach wie vor eine ordentliche 4/3 Rechnung, mit Vermerk, Erläuterungen und dem üblichen pi-pa-po.
Interessant. Danke für deine Meinung :-)
Die EÜR hat Vorteile und Nachteile.
Vorteil zB das FA kann zT nicht überprüfen, ob nur Pauschalen angesetzt wurden.
Nachteil zB das FA kann mit der Begründung "neue Tatsachen" ändern.
Hallo,


ich sehs wie Maxell, doppelte Arbeit.

Zumal wenn man nicht auf die richtigen Konten bucht geht der "automatische" Übertrag aus dem Buchhaltungsteil ganz und gar nicht automatisch. Man muss also nacharbeiten und die Konten neu an die richtige Position in der EÜR einsetzen.
PiranhaVS schrieb:Man muss also nacharbeiten und die Konten neu an die richtige Position in der EÜR einsetzen.
Mache ich z.B. nicht. Mir ist völlig wurscht, was da drin steht. Ich schau mir das gar nicht an. Dafür reiche ich nach wie vor eine DATEV-EÜR ein.

Am Anfang habe ich ein paar mal nur die EÜR abgegeben (damals korrekt ausgefüllt). Da kamen ständig Nachfragen, was ist dies und wofür waren jene 2,50 €? War mir dann zu blöd.
Ja das ist klar das ist natürlich jedem seine eigene Meinung :-)

Ich hatte einmal einen Kollegen, der hat z.B. solche Dinge wie 30 % Bewirtungsaufwendungen nicht ausgerechnet sondern auf abzugsfähigen BA stehen lassen. O-Ton "Ich rechne dem FA doch nicht aus was die als nicht abzugsfähige BA ansetzen"...

Towel day ich gebe dir auf der einen Seite recht, denke mir dann aber auch immer was die jeweilige Sachbearbeiter dann immer über die "Qualität" unserer arbeit denken wollen wenn da die Hälfte nicht stimmt...

Bin ich zu genau ?!?!? :-)
PiranhaVS schrieb:Towel day ich gebe dir auf der einen Seite recht, denke mir dann aber auch immer was die jeweilige Sachbearbeiter dann immer über die "Qualität" unserer arbeit denken wollen wenn da die Hälfte nicht stimmt...
Ich persönlich glaube ja, dass der jeweilige Sachbearbeiter mit der Qualität meiner Arbeit sehr zufrieden ist. Weil er eine ordentliche EÜR mit Kontennachweis und USt-Verprobung kriegt. Und nicht bloß so einen Wisch, der dem Bürokratengehirn eines unserer ach so zahlreichen Steuervereinfacher und Kosteneinsparer entsprungen ist.
Ich gebe mir beim Ausfüllen dieses "Fragebogens" hinreichend Mühe.

Allerdings hat das seine engen Grenzen. So ist mir z.B. die Zeit zu schade nachzuforschen, wo z.B. der GewSt Aufwand oder die Stromkosten hinmüssen.
Das ist mir nun auch ziemlich wurst. Ich klick in REWE aufs Knöpfchen, und damit ist die Arbeit für mich beendet. Entweder DATEV machts richtig, oder nicht. Ich kontrolliers nicht.
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