Das FA bekommt grundsätzlich die Anlage EÜR + das Restwertverzeichnis. Wenn sie um die 4/3-Rechnung betteln bin ich hart, es gibt maximal den Kontennachweis zur Anlage. Der Mandant bekommt die normale, lesbare 4/3-Rechung mit Vorjahresvergleich etc.
frankts
Muss mich jetzt erst mal vorn vier Tagen Bundeshauptstadt erholen. Für so ein Landei ist einfach eine Großstadt auf Dauer nichts.
Wenn ich mir Rückfragen ersparen kann tu ich das wo immer möglich. Das liebe FA bekommt natürlich die 4/3 Rechnung mit allen Erläuterungen etc. mit.
Neulich Erlebnis mit dem FA Körperschaften II in Berlin am Telefon nach Brief mit Anfrage:
Ich: "Aber wie sich der Posten in der Anlage A zusammensetzen steht doch in einer Anlage"
Sie: "Hab ich wohl nicht gefunden"
Ich: "Doch, war hinter dem Formular abgelegt"
Sie: "Hier ist nun alles beim Jahresabschluss der GmbH gelandet, da haben sie ja viel Material mitgeschickt, wir brauchen doch nur die GuV und die Bilanz"
Ich: "Und Anhang?"
Sie: "Gucken wir eh nicht rein"
tss... hab bisher immer den ganzen JA incl. Erläuterungsbericht mitgeschickt, macht wohl keinen guten Eindruck, weil die Akten bloß dick werden.
Ist das so?
Hi showbee,
diese Erfahrung kann ich bestätigen, aber aus meiner Zeit beim FA. So ein entsetzlich dicker Abschluß mit Cashflow und Auftragsbedingungen etc. hat wirklich die Akte unerträglich dick gemacht, vor allem wenn kein Weltkonzern sich hinter der Akte verborgen hat (diese Arten waren für alle möglichen sehr wichtig und durften schön dick sein) . Meist waren die "dicken Abschlüsse" aber von Großbetrieben, wo du die Steuererklärungsdaten einfach abgeschrieben hast.
Die lästigsten waren dann die Abschlüsse, die mittels Ösenbindung geheftet waren; diese Ösen passen nicht auf den Heftstreifen der FA-Akten. Da durftest dann noch diese blöden Ösen entfernen. Sch...arbeit.
frankts
P.s. Heute liefere ich dem Finanzamt natürlich selber den vollständigen Abschluß
frankts schrieb:P.s. Heute liefere ich dem Finanzamt natürlich selber den vollständigen Abschluß
Da bin ich aber beruhigt... sollen sie doch den überzähligen Kram schreddern ;-)
Warum sollte ich für das FA einen schmalen, abgespeckten Abschluss extra basteln?? Also ohne Darstellung der rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen Verhältnisse (daziu gehört bei mir eben auch eine CF Rechnung).
Für mich haben die Abschlüsse auch dokumentationswert. Ich schreib da lieber etwas mehr rein.
Und was ich gar nicht mag sind: Nachfragen vom FA und neue Tatsachen.
Aber ich könnte natürlich fürs FA 4 Seiten auf eine kopieren.
Beidseitig.
schämt Euch!!!! Denkt daran, der große Bruder (Finanzamt) liest hier mit.
Auch wieder nicht recht.
Jetzt mal im Ernst: was hätte man denn gerne bei der Veranlagung einer GmbH?
maxell schrieb:Jetzt mal im Ernst: was hätte man denn gerne bei der Veranlagung einer GmbH?
Der Grundsatz wie immer:
Weniger ist mehr.
Den ganzen Anhangsch... interessiert keinem im FA.
Im Einzelfall darf natürlich nachgefragt werden, das ist klar.
Also: nur Bilanz, Anlageverzeichnis, GuV
(jedenfalls bei uns)
Und bei der ESt: Wenn EÜR eingereicht wird (natürlich mit Anlageverzeichnis), braucht man natürlich keine GuV mit Erläuterungen. Haben die in Berlin so für gut befunden.....