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Ferienresorts in der Steuer
16.10.2008, 11:06
Beitrag: #5
RE: Ferienresorts in der Steuer
Hier mal die Kurzvorstellung zum Ausatz von showbee:

Zitat:Kurzreferat

Als Ferienwohnrecht wird eine Urlaubsform bezeichnet, die dem Urlauber die Möglichkeit bietet, in einer bestimmten Ferienimmobilie während eines bestimmten, in Kalenderwochen bemessenen Zeitraumes eine bestimmte Ferienwohnung exklusiv zu nutzen ("time sharing"). Zivilrechtlich besteht hierfür kein einheitlicher Vertragstyp. Zunächst stellt der Verfasser die gegenwärtig vorwiegend angebotenen rechtlichen Gestaltungen vor (Dauer-Nutzungsrecht, Treuhand-Modell, Ferienclub-Modell, HAPIMAG-Modell). Ausgehend von BFH I R 32/92 vom 16.12.1992 sind Gegenstand seiner Untersuchung die steuerlichen Konsequenzen (Ertragsteuern, Bewertung und Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer), die sich für einen inländischen Erwerber aus dem Erwerb des Wohnrechts ergeben. Dabei unterscheidet er Ferienwohnrechte zur privaten Nutzung und solche zur gelegentlichen Vermietung. Seine Erörterung ist auf inländische Objekte beschränkt; die zusätzlichen Probleme aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts, die sich beim Erwerb von Wohnrechten an im Ausland belegenen Objekten ergeben, bleiben unberücksichtigt

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Nachrichten in diesem Thema
Ferienresorts in der Steuer - Catja - 16.10.2008, 10:13
RE: Ferienresorts in der Steuer - Kiharu - 16.10.2008 11:06

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