Hallo Kollegen,
weiss jemand, wie man Vorteile aus einer Hapimag-Beteiligung
a) errechnet und
b) wo angibt?
Ich hab da einen, der hat 2 Aktien und hat die "Punkte" in 2007 sozusagen irgendwo anders "abgewohnt".
Keine Ahnung, wie ich das bereche und eintrage. Tendiere dazu, die "Vergleichsmiete", die auf das eigene Appartement von Nicht-Aktionären zu bezahlen gewesen wäre, in die Anlage AUS (Hapimag ist CH) einzutragen.
Bitte um kurzes Feedback, weil ich sowas noch nie hatte...
LG, die Catja
Sorry, aber ich kenne Hapimag nicht. Habe aber die Seite von denen mal kurz überflogen.
Wenn ich das richtig gesehen habe, werde ich Mitglied in dem "Verein" und kann entsprechend meiner Eintrittsgebühr in den Anlagen Urlaub machen.
Was soll da versteuert werden?
*ahnungslos_in_der_Gegend_rumschaut*
schau mal in dieses Urteil: BFH-Urteil vom 16.12.1992 (I R 32/92) BStBl. 1993 II S. 399
bzw. ein Aufsatz von Wolf-Achim Tönnes, Steuerliche Behandlung von Ferienwohnrechten, in RIW 1996, S. 409-416
Hab ich hier nur die Fundstelle, Montag auch als Scann per Email möglich, einfach PN!
Hier mal die Kurzvorstellung zum Ausatz von showbee:
Zitat:Kurzreferat
Als Ferienwohnrecht wird eine Urlaubsform bezeichnet, die dem Urlauber die Möglichkeit bietet, in einer bestimmten Ferienimmobilie während eines bestimmten, in Kalenderwochen bemessenen Zeitraumes eine bestimmte Ferienwohnung exklusiv zu nutzen ("time sharing"). Zivilrechtlich besteht hierfür kein einheitlicher Vertragstyp. Zunächst stellt der Verfasser die gegenwärtig vorwiegend angebotenen rechtlichen Gestaltungen vor (Dauer-Nutzungsrecht, Treuhand-Modell, Ferienclub-Modell, HAPIMAG-Modell). Ausgehend von BFH I R 32/92 vom 16.12.1992 sind Gegenstand seiner Untersuchung die steuerlichen Konsequenzen (Ertragsteuern, Bewertung und Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer), die sich für einen inländischen Erwerber aus dem Erwerb des Wohnrechts ergeben. Dabei unterscheidet er Ferienwohnrechte zur privaten Nutzung und solche zur gelegentlichen Vermietung. Seine Erörterung ist auf inländische Objekte beschränkt; die zusätzlichen Probleme aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts, die sich beim Erwerb von Wohnrechten an im Ausland belegenen Objekten ergeben, bleiben unberücksichtigt
Hehe, Juris Abstract lässt grüßen ;-)
Danke Euch!.
Das BFH-Urteil habe ich auch schon (aber zugegebenermaßen bisher nur überflogen).
Der Vorberater hat das alles in der Anlage KAP vermampelt. Wahrscheinlich, weil es sich um Aktien handelt und man einen geldwerten Vorteil aus dem Aktienbesitz hat.
@showbee: Hast Du meine eMail-Adresse noch?
Liebe Grüße, die Catja
Wollte auf dem Wege mal nachfragen, ob meine Mail ankam oder ob sie im Spam versandet ist?!
*ups*
Der Spamfilter war das richtige Stichwort!
Sorry. Gehe gleich ans Lesen!
Danke!