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Wiedereinsetzung II
27.06.2007, 11:49
Beitrag: #3
RE: Wiedereinsetzung II
Hallo,

das Problem an der Sache wird ganz einfach sein, was ist wesentliche Abweichung!


Der AEAO sagt zu § 91 AO:

1. Im Besteuerungsverfahren äußert sich der Beteiligte zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen regelmäßig in der Steuererklärung. Will die Finanzbehörde von dem erklärten Sachverhalt zuungunsten des Beteiligten wesentlich abweichen, so muss sie den Beteiligten hiervon vor Erlaß des Steuerbeschiedes oder sonstigen Verwaltungsaktes unterrichten. Der persönlichen (ggf. fernmündlichen) Kontaktaufnahme mit dem Steuerpflichtigen kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Sind die steuerlichen Auswirkungen der Abweichung nur gering, so genügt es, die Abweichung im Steuerbescheid zu erläutern.
2. Eine versehentlich unterbliebene Anhörung der Beteiligten kann nach Erlaß des Steuerbescheides nachgeholt und die Fehlerhaftigkeit des Bescheides dadurch geheilt werden (§ 126 Abs. 1 Nr. 3).
3. ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten unterblieben und dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsaktes versäumt worden, so ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 126 Abs. 3 i.V.m § 110). Die Unterlassene Anhörung ist im allgemeinen nur dann für die Versäumnis der Einspruchsfrist ursächlich, wenn die notwendigen Erläuterungen auch im Verwaltungsakt selbst unterblieben sind (BFH Urteil vom 13.12.1984, BStBl. II 1985 S. 601)


Und wie zu sehen ist, wird die Anwendung des § 91 AO auch hinsichtlich des letzten Satzes zu Absatz 3 eingeschränkt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Wiedereinsetzung II - stifi82 - 27.06.2007, 11:00
RE: Wiedereinsetzung II - Clematis - 27.06.2007, 11:48
RE: Wiedereinsetzung II - zaunkönig - 27.06.2007 11:49
RE: Wiedereinsetzung II - stifi82 - 27.06.2007, 13:21

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