Wiedereinsetzung II
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27.06.2007, 11:00
Beitrag: #1
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Wiedereinsetzung II
Hallo Forumsuser
hier Teil II zu meinem ersten Wiedereinsetzungsthread. Habe jetzt beim FA wiedereinsetzung beim FA beantragt, da trotz einer wesentlichen Abweichung von meiner Erklärung, vor dem Erlass des Bescheides kein rechtliches Gehör nach §91 AO gewährt wurde. In einem AO Kommentar habe ich gelesen, dass, wenn vor einer wesentlichen Abweichung vom Bescheid kein rechtliches Gehör gewährt wurde, die Fristversäumnis nicht die Schuld des Stpfl. ist. Was meint Ihr dazu, hab ich da auch alles richtig gelesen im Kommentar, hat jemand Erfahrung damit? Grüsse Steve |
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Nachrichten in diesem Thema |
Wiedereinsetzung II - stifi82 - 27.06.2007 11:00
RE: Wiedereinsetzung II - Clematis - 27.06.2007, 11:48
RE: Wiedereinsetzung II - zaunkönig - 27.06.2007, 11:49
RE: Wiedereinsetzung II - stifi82 - 27.06.2007, 13:21
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