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Nochmals Belegprüfung bei ELSTER!
13.10.2008, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2008 18:31 von Petz.)
Beitrag: #3
RE: Nochmals Belegprüfung bei ELSTER!
Moin,

der Belegverzicht wird grundsätzlich auf der Elster-homepage proklamiert, es besteht aber ausdrücklich kein Rechtsanspruch darauf.

Die Überprüfungsmodi werden natürlich nicht veröffentlicht, selbst der Bearbeiter kennt diese nicht, und werden von Zeit zu Zeit geändert.
Ohne dass jemand die Änderung oder den Zeitraum kennt, wohlgemerkt.
Das hat aber ausdrücklich nichts mit Elster zu tun, sondern gilt für alle AN-Erklärungen und nennt sich Risikomanagement (übersetzt: Personaleinsparung).
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RE: Nochmals Belegprüfung bei ELSTER! - Petz - 13.10.2008 18:25

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