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vermögensverwaltende GmbH&Co KG
11.10.2008, 12:52
Beitrag: #4
RE: vermögensverwaltende GmbH&Co KG
Die laufenden Einkünfte der Gmbh & Co KG fallen unter § 21. Das habe ich geprüft und ist auch nicht strittig. Danke für den Tip mit der Zebragesellschaft.

Eigentlich war der Fall nur in der RB-Stelle wegen der Frage ob für die Bewertung des Grundstücks/Gebäudes Ertragswert- oder Sachwertverfahren anzuwenden ist. Nur wenn ich jetzt festlege, es liegen § 21 Einkünfte vor, dann ist die bittere Konsequenz im Falle einer Veräußerung des Objektes, dass diese eben steuerfrei ist. Aber die Zebragesellschaft prüfe ich nochmal. Danke Euch beiden.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: vermögensverwaltende GmbH&Co KG - Kiharu - 11.10.2008 12:52

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