10.10.2008, 20:27
Hätte von Euch gern mal eine Bestätigung oder auch nicht...
Hab eine GmbH&Co KG welche neben der Komplementär GmbH noch eine natürliche Person als Geschäftsführer hat. Unternehmenszweck ist die Vermietung eines Gebäudes. Aufgrund des GF liegen keine § 15 Einkünfte sondern § 21 Einkünfte vor. Soweit so gut.
Wie sieht es nun aus, wenn das Gebäude nach 20 Jahren veräußert wird? M.E. ist der Gewinn steuerfrei, da ich ja keine § 15 Einkünfte habe. Langsam bekomme ich aber Zweifel, da sich diese Konsequenz doch nur aus der Tatsache ergibt, dass eine natürliche Person als GF eingesetzt wird.
Ist es wirklich so, dass ich aufgrund dieser Konstellation das Gebäude veräußern kann und den Gewinn steuerfrei einstreiche?
Hab eine GmbH&Co KG welche neben der Komplementär GmbH noch eine natürliche Person als Geschäftsführer hat. Unternehmenszweck ist die Vermietung eines Gebäudes. Aufgrund des GF liegen keine § 15 Einkünfte sondern § 21 Einkünfte vor. Soweit so gut.
Wie sieht es nun aus, wenn das Gebäude nach 20 Jahren veräußert wird? M.E. ist der Gewinn steuerfrei, da ich ja keine § 15 Einkünfte habe. Langsam bekomme ich aber Zweifel, da sich diese Konsequenz doch nur aus der Tatsache ergibt, dass eine natürliche Person als GF eingesetzt wird.
Ist es wirklich so, dass ich aufgrund dieser Konstellation das Gebäude veräußern kann und den Gewinn steuerfrei einstreiche?