Steuerberater

Normale Version: vermögensverwaltende GmbH&Co KG
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Hätte von Euch gern mal eine Bestätigung oder auch nicht...

Hab eine GmbH&Co KG welche neben der Komplementär GmbH noch eine natürliche Person als Geschäftsführer hat. Unternehmenszweck ist die Vermietung eines Gebäudes. Aufgrund des GF liegen keine § 15 Einkünfte sondern § 21 Einkünfte vor. Soweit so gut.

Wie sieht es nun aus, wenn das Gebäude nach 20 Jahren veräußert wird? M.E. ist der Gewinn steuerfrei, da ich ja keine § 15 Einkünfte habe. Langsam bekomme ich aber Zweifel, da sich diese Konsequenz doch nur aus der Tatsache ergibt, dass eine natürliche Person als GF eingesetzt wird.

Ist es wirklich so, dass ich aufgrund dieser Konstellation das Gebäude veräußern kann und den Gewinn steuerfrei einstreiche?
Hi,

Ja. Das ist schlicht Folge der einfachen "Ausweichmöglichkeit" des § 15 III EStG. Die KG hat kein BV, also keine Versteuerung stiller Reserven jenseits von §§ 17, 23 EStG. Aber dann liegt schlicht ne Zebragesellschaft vor, also Umqualifizierung der Einkunftsart auf GmbH Ebene, dazu einfach mal BFH 11.04.2005, GrS 2/02 lesen.

Mfg

showbee
hi,

ist die natürliche Person als Geschäftsführer auch gleichzeitig Gesellschafter?
- falls ja: § 21 Einkünfte
- falls nein: § 15 Einkünfte
Die laufenden Einkünfte der Gmbh & Co KG fallen unter § 21. Das habe ich geprüft und ist auch nicht strittig. Danke für den Tip mit der Zebragesellschaft.

Eigentlich war der Fall nur in der RB-Stelle wegen der Frage ob für die Bewertung des Grundstücks/Gebäudes Ertragswert- oder Sachwertverfahren anzuwenden ist. Nur wenn ich jetzt festlege, es liegen § 21 Einkünfte vor, dann ist die bittere Konsequenz im Falle einer Veräußerung des Objektes, dass diese eben steuerfrei ist. Aber die Zebragesellschaft prüfe ich nochmal. Danke Euch beiden.
Also es liegt tatsächlich eine Zebragesellschaft vor. Dann bin ich aus Finanzamtssicht zumindest ein wenig beruhigt, dass zumindest auf Ebene der GmbH noch eine Versteuerung nach § 15 erfolgt.
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