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vermögensverwaltende GmbH&Co KG
11.10.2008, 12:16
Beitrag: #2
RE: vermögensverwaltende GmbH&Co KG
Hi,

Ja. Das ist schlicht Folge der einfachen "Ausweichmöglichkeit" des § 15 III EStG. Die KG hat kein BV, also keine Versteuerung stiller Reserven jenseits von §§ 17, 23 EStG. Aber dann liegt schlicht ne Zebragesellschaft vor, also Umqualifizierung der Einkunftsart auf GmbH Ebene, dazu einfach mal BFH 11.04.2005, GrS 2/02 lesen.

Mfg

showbee
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RE: vermögensverwaltende GmbH&Co KG - showbee - 11.10.2008 12:16

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