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Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
08.10.2008, 12:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2008 12:40 von maxell.)
Beitrag: #8
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Habe mittlerweile l�nger mit der OFD telefoniert und nach Einlesen von einer sehr netten Dame eben R�ckruf bekommen.

Also das ist so:

man muss beim 10f unterscheiden, ob es sich bei den Sanierungskosten um Herstellkosten (Abs. 1) oder um Erhaltungsaufwand (Abs.2) handelt.

Wenn Herstellkosten, dann gilt bei Wechsel Abs. 1 S.3, also Vorrang von 7i. Kein SA Abzug in dem Jahr.

Wenn Erhaltungsaufwand, dann gilt Abs. 2 S. 3, Vorrang hat Sonderausgabenabzug.
Dann auch in voller H�he, also alles was noch nicht �ber die 10 Jahre verteilt ist.

Hintergund ist: im 7i sind die Erhaltungsaufwendungen nicht genannt. Und Erhaltungsaufwendungen sind bei Eigennutzung und sp�terer Vermietung bei gew�hnlichen Immobilien ja bekannterma�en Privatvergn�gen.

Ob Herstellkosten vorliegen richtet sich nach 6 Abs. 1 Nr. 1a

(was in meinem Fall der Fall ist)

So macht das Ganze auch ziemlich Sinn.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung - maxell - 08.10.2008 12:37

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