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Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
08.10.2008, 09:54
Beitrag: #6
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Ludwig Schmidt schreibt in der Kommentierung, dass der Jahresbetrag dann wie SA abgezogen werden können.
Er geht davon aus, dass im Jahr des Übergangs auch eine zeitanteilige Verteilung (des Jahresbetrags) möglich sei.

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RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung - maxell - 08.10.2008 09:54

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