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Einkünfte VuV - befristeter Wegzug
08.10.2008, 09:17
Beitrag: #10
RE: Einkünfte VuV - befristeter Wegzug
Zu dem Themenkomplex (Gewinnerzielungsabsicht bei VuV) gibt es ein BMF Schreiben vom 08.10.2004.

Demnach (TZ 1) ist „...bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich ohne weitere Prüfung vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.“

Dies gilt nach TZ 2 „...nur dann nicht, wenn besondere Umstände oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht sprechen oder besondere Arten der Nutzung für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sind."

wobei

(TZ 4) „Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt.“

In TZ 5 führt der BMF sog. „Mietkaufmodelle“ auf, in TZ 6 die Ausbedingung eines Zeitmietvertrages zur Möglichkeit der kurzzeitigen Veräußerung, in TZ 7 die innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb erfolgte Eigennutzung oder Veräußerung auf.

Außerdem bei verbilligter Überlassung, Ferienwohnungen, Leerstand.

Knackpunkt könnte TZ 4 sein, weil die Entsendung ins Ausland befristet ist. Der Mietvertrag wird jedenfalls unbefristet sein.

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RE: Einkünfte VuV - befristeter Wegzug - maxell - 08.10.2008 09:17

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