Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
07.10.2008, 17:06
Beitrag: #8
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hallo,

Sonderabschreibungen bleiben au�en vor.

Im �brigen hat der BFH bereits 1997 entschieden, dass auch dauerhafte Verluste aus V+V mit anderen Einkunftsarten verrechenbar bleiben und nicht unter "Liebhaberei" fallen. Schlie�lich hat der Gesetzgeber dies in Kauf genommen ansonsten er eine entsprechende Formulierung in � 21 EStG aufgenommen h�tte.

Zitat:Auch bei langj�hrigen Verlusten aus der Vermietung von Immobilien ...

... bleiben diese Verluste in aller Regel steuerlich abzugsf�hig. Das Finanzamt kann die steuerliche Anerkennung dieser Verluste nicht mit der Begr�ndung ablehnen, es l�ge eine sogenannte "Liebhaberei" vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) ausdr�cklich in einem Urteil vom 30.9.1997 best�tigt. Lediglich bei besonderen Ausnahmesituationen, wie z.B. bei Ferienwohnungen, sogenannten "Mietkaufmodellen" oder Bauherrenmodellen mit R�ckkaufangebot oder Verkaufsgarantie kann die steuerliche Anerkennung von Vermietungsverlusten verloren gehen. Diese Anerkennung von Vermietungsverlusten gilt ausdr�cklich auch bei Vermietungen an nahe Angeh�rige.

Im Klagefall hatte eine Frau eine 60 qm gro�e Eigentumswohnung an ihre Mutter vermietet, und zwar f�r 350 DM monatlich (von 1985 bis 1990). W�hrend des f�nfj�hrigen Zeitraums wurde die Miete nie erh�ht, daher ergaben sich j�hrliche Verluste zwischen 7.000 DM und 12.000 DM. Das Finanzamt wollte diese Verluste nicht anerkennen. Es argumentierte, die niedrige Miete beweise, dass die Steuerzahlerin auch auf Dauer gar keinen "Gewinn" aus der Vermietung anstrebe. Ihr gehe es vielmehr um den Steuervorteil aus den Vermietungsverlusten. Dies sei eines der typischen Kennzeichen einer sogenannten Liebhaberei.

Der BFH in M�nchen stellte sich auf die Seite der Steuerzahlerin. Die Besonderheit der Eink�nfte aus Vermietung und Verpachtung best�nde gerade darin, dass sich - oft �ber Jahrzehnte hinweg - steuerliche Verluste ergeben w�rden. Der Gesetzgeber habe dies ganz offensichtlich in Kauf genommen, sonst h�tte er entsprechende Einschr�nkungen in den � 21 EStG aufgenommen.

Auch die Vermietung an Angeh�rige �ndere daran nichts, sofern die Vereinbarungen dem entsprechen, was man auch mit einem Fremden vereinbaren w�rde. Dies gelte vor allem dann, wenn eine langfristige Vermietung erfolge.

Dar�ber hinaus hat der BFH auch f�r Immobilien in den neuen Bundesl�ndern eine wichtige Aussage getroffen. Sofern das Finanzamt im Einzelfall pr�fe, ob auf Dauer mit der Immobilie ein "Totalgewinn" zu erzielen sei, dann m�sse es bei dieser Pr�fung die Sonderabschreibungen au�er Ansatz lassen. Darunter sind z.B. die Sonderabschreibung nach � 4 F�rdergebietsgesetz zu verstehen. Die Richter des BFH sehen darin n�mlich eine Subventions- und Lenkungsma�nahme des Staates, die nichts �ber die Rendite eines Mietobjektes aussage. Gleiches gelte f�r gesetzliche Beschr�nkungen bei der Mieth�he nach dem zweiten Wohnungsbaugesetz.

Quelle: BFH, Urteil vom 30.9.1997, Aktenzeichen: IX R 80/94, Fundstelle: BFH/NV 1998, Seite 271

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug - zaunkönig - 07.10.2008 17:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation