§363 (2) Satz 4 AO
|
07.10.2008, 16:59
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: §363 (2) Satz 4 AO
Hallo,
ich versuche es gar nicht zu erläutern. Habe das mal als persönliche Auffrischung der AO angesehen. @Kiharu Respekt für die Geduld, aber auch Respekt für die Verständlichkeit Deiner Vorträge. @Hans_Christian Wenn Du der Meinung bist, dass eine Anhörung hätte stattfinden müssen und Dir die TEE vorliegt, bleibt Dir ja der Rechtsweg zum FG offen. In einem entsprechenden Klageverfahren könnte dann auch geklärt werden, ob in diesem konkreten Fall eine TEE überhaupt erlaubt war. Wenn ich mich richtig erinnere, dann gab es da schon einmal eine Entscheidung des BFH im Verlaufe diesen Jahres. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste