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Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
07.10.2008, 10:54
Beitrag: #3
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Danke dir.

Habe jetzt 10f 2,2 x-mal gelesen aber immer noch nicht kapiert:

"Soweit der Steuerpflichtige das Gebäude während des Verteilungszeitraums zur Einkunftserzielung nutzt, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr des Übergangs zur Einkunftserzielung wie Sonderausgaben abzuziehen. 4 Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden. "

Also im Jahr des Übergangs kann der VOLLE noch nicht genutzte Betrag als Sonderausgaben abgezogen werden?? In meinem Fall für die verbleibenden 8 Jahre?

Kann doch nicht sein.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung - maxell - 07.10.2008 10:54

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